ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma Restwert-24 GmbH
Stand: August 2019

 

1. Präambel

Sofern im folgenden Restwert-24 erwähnt wird, ist damit entweder der vertragsgegenständliche Dienst und/oder die Gesellschaft Restwert-24 GmbH gemeint.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Restwert-24 mit seinem Vertragspartner – nachstehend Einsteller, Bieter oder Nutzer – genannt.

Spätestens mit Benutzung der Internetplattform erkennt der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung an.

Mit der Anmeldung als Nutzer von Restwert-24 akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung (im Folgenden die „AGB“ genannt). Restwert-24 betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains (Restwert-24.de, etc.) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains die Dienste von Restwert-24.

Alle Websites, auf denen Restwert-24 seine Dienste zur Verfügung stellt, werden im Folgenden insgesamt die „Restwert24-Websites“ genannt. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Restwert-24, unabhängig davon, auf welcher der Restwert-24-Websites sich der Nutzer registriert oder einloggt.

Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste mit der Restwert-24 GmbH, Marienstr. 3, 76532 Baden-Baden. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Restwert-24 GmbH können Sie dem Impressum entnehmen. Das Angebot der Dienste von Restwert-24 richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

Der Nutzer kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von jeder der Restwert-24-Websites erreichbaren Link „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2.Vertragsverhältnis zu den Nutzern
a) Inhalt und Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung (Rahmenvertrag). Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt Restwert-24 selbst Sorge und stellt die Nutzer von eventuellen Verpflichtungen frei.

Es steht Restwert-24 frei, auch für andere Einsteller tätig zu werden.

Die Restwert-24 GmbH betreibt eine Internetplattform zu Zwecken des Handels mit Gütern oder des Angebots von Dienstleistungen in Zusammenhang mit KfZ-Schadensfällen. Im Speziellen können über die Restwert 24 Restwerte und Marktwerte von Fahrzeugen ermittelt, sowie Kraftfahrzeuge vermarktet werden. Die zugelassenen Einsteller können Fahrzeugdaten einstellen bzw. entsprechende Kaufangebote abgeben sowie sämtliche Dienste nutzen.

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungenkommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Einsteller (Angebot) und dessen Annahme durch Restwert-24 zustande. Der Einsteller ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. Dieser Auftrag wird durch den Nutzer über die Plattform Restwert-24 digital gestellt. Nach positiver Prüfung durch Restwert-24 erfolgt die Zusendung der Vertragsunterlagen, welche vom Nutzer unterschrieben zurückzusenden sind.

Teilnehmer an der Internetplattformen sind ausschließlich Einsteller und Bieter, die zur Nutzung zugelassen sind. Einsteller können Versicherungen, Kfz-Sachverständige und Sachverständigenorganisationen, Fuhrparkmanager, Flottenbetreiber, Leasingbanken und etc. sein. Bieter sind Automobilverwerter, Autohäuser, Werkstätten und andere Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks. Diese können auch Einsteller sein, wenn sie von Restwert-24 als solche zugelassen sind. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Restwert-24 GmbH ist berechtigt, eine bereits erteilte Zulassung jederzeit zu widerrufen.

Der Nutzer erhält nach Zuteilung seiner Zugangsdaten (Login, Passwort) die Möglichkeit innerhalb seines Accounts, Unteraccounts selbstständig anzulegen und zu verwalten. Der Auftraggeber haftet gesamtheitlich für alle Aktionen, die mit seinem Account und den Unteraccounts durchgeführt werden.

Die Weitergabe von Restwert-24 Zugangsdaten an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von Restwert-24 untersagt und führt zu einem Ausschluss aus dem Nutzerkreis. Restwert-24 behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vor. Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten. Bei Verlust und Diebstahl dieser Zugangsinformationen haftet er unbegrenzt gegenüber Restwert-24.

b)Vertragsdauer und Kündigung

Bezüglich einer etwaigen Befristung des Vertrages gelten die individuellen Vereinbarungen.

Der Vertrag muss ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

o    der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

o    der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

o    der Auftraggeber zum wiederholten Male seine vertraglichen Pflichten nicht fristgemäß erfüllt.

3. Nutzung der Plattform
a) Die Nutzer

Alle Teilnehmer an der Internetplattformen verpflichten sich mit ihrer Zulassung, die von der Restwert-24 GmbH angebotene Einweisung in die Internetplattformen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Nutzung der Internetplattformen zu beachten.

Restwert-24 tritt ausschließlich als Vermittler der Parteien (Auftraggeber/Fahrzeughalter) beim Verkauf eines Fahrzeuges auf. Außerhalb dieser Dienstleistung beauftragt der Fahrzeughalter den Auftraggeber.

b) Die Fahrzeuge

Bei allen auf der Plattform eingestellten Fahrzeugen handelt es sich um Gebrauchtfahrzeuge, welche ausschließlich gewerblichen Bietern angeboten werden. Soweit der Verkäufer nichts Abweichendes angibt, werden alle Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.

c) Nutzung durch die Einsteller

Der Einsteller gewährleistet, dass vollständige und korrekte Angaben der zu verkaufenden Fahrzeuge an Restwert-24 übermittelt werden. Die Angaben müssen alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie vorhandene Mängel umfassen.

Die Beschreibungen und die Lichtbilder des Einstellers stellen keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar. Dem Bieter ist bewusst, dass er eine beschädigte Ware ankauft und nicht alle Mängeldetails beschrieben werden können. Kleinere Mängel stellen keinen Mangel dar, insbesondere wenn mit diesen branchenüblich zu rechnen ist.

Werden wegen unzutreffender Beschreibung der Fahrzeuge Ansprüche Dritter gegen Restwert-24 erhoben, stellt der Anbieter Restwert-24 schon jetzt von jeglichen Ansprüchen in vollem Umfang frei.

Die Einsteller stellen Fahrzeugdaten dem System der Restwert-24 zur Weiterleitung an die Bieter zur Verfügung.

d) Nutzung durch die Bieter

Der Bieter erkennt an, dass er für die auf der Handelsplattform eingestellten Fahrzeuge ein verbindliches Kaufangebot an einen ihm unbekannten Käufer abgibt und damit zum Ausdruck bringt, dass ihm die Person des Vertragspartners gleichgültig ist. An dieses Gebot ist der Bieter für drei Wochen, ab Datum zudem das Bieterverfahren endet, gebunden.

Es werden keine Rechte an Urheber- oder sonstigen Schutzrechten eingeräumt. Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, die Software sowie die entsprechende Dokumentationen und Anleitungen.

Bei Annahme des verbindlichen Kaufangebots durch den Fahrzeughalter bzw. Eigentümer wird der Bieter durch Restwert-24 informiert und ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, das jeweilige Fahrzeug innerhalb von 6 Werktagen abzuholen. Durch fristgemäßen Zugang der Annahmeerklärung beim Bieter kommt der Kaufvertrag zustande.

Sollte Höchstbieter behaupten, sein Gebot sei nicht wirksam, liegt die Beweislast bei ihm. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dies anzunehmen und das Fahrzeug dem nächst höchsten Bieter zu verkaufen oder das Fahrzeug erneut einzustellen. Bei Wiedereinstellung eines Fahrzeuges verlieren alle bereits abgegebenen Ankaufsangebote ihre Gültigkeit. Bei Unstimmigkeit behält das bereits angenommene Höchstgebot seine Gültigkeit.

Kosten (Standgebühren, Verbringungskosten), die aus verspäteter Abholung durch den Auftraggeber resultieren, gehen vollumfänglich zu Lasten des Bieters.

Zur Sicherheit beider Vertragspartner soll vor der Abholung ein schriftlicher Kaufvertrag unterzeichnet werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Restwert-24 berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5,0% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

5. Leistungsumfang, sonstige Pflichten der Vertragspartner, Haftung

In keinem der in diesen AGB beschriebenen Nutzungsverfahren wird Restwert-24 Partner der Kaufverträge über Kraftfahrzeuge oder sonstige auf der Plattform angebotene Ware. Restwert-24 gibt keine Erklärungen zum Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen in eigenem Namen ab. Restwert-24 ist insbesondere nicht verpflichtet die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, Verfügbarkeit der angebotenen Ware, das Verhalten und die Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Personen zu prüfen. Restwert-24 behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.

Die von Restwert-24 zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Nutzer erteilten Auftrag.

Ist Restwert-24 die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Restwert-24 stellt die zur Leistungserbringung erforderliche Plattform zur Verfügung.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

Restwert-24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Restwert-24 – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, der soweit gesetzlich möglich auf die Höhe der Einstell- bzw. Lizenz- Gebühr beschränkt.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Restwert-24.

Die Restwert-24 GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten. Für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen der Teilnehmer sowie Qualitätsverluste von eingestellten Bildern wird keine Haftung übernommen.

Im Falle eines Datenverlustes oder der Datenverfälschung sind die Teilnehmer berechtigt, die verlorenen Daten kostenfrei erneut in die Internetplattform einzustellen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

Der Anspruch der Teilnehmer auf Nutzung der Plattform besteht lediglich im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Darüber hinaus kann es insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. Restwert-24 beschränkt daher seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Server oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist.

6. Datenschutz

Das Verfahren der Internetplattformen von Restwert-24 und die Verwaltung und Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen über die Datenverarbeitung können unserer Datenschutzerklärung (https://www.restwert-24.de/datenschutz/) entnommen werden.

7. Rechtswahl / Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

8. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.